Das von der Gemeinde Mainaschaff zum Zwecke der Beglaubigung geführte Siegel war kein eigenständiges Gemeindesiegel, sondern das landesherrliche Siegel mit Umschrift des Gemeindenamen.
In diesem Fall:
Im Wappenschild das Mainzer Rad,
darüber als Schildbekrönung der Kurhut.
Umschrift des Siegels: Gemeindsiegel Maynaschaff
(bei farbiger Ausführung als Wappen: weißes Rad auf rotem Grund, der Kurhut über dem Wappenschild ebenfalls roter Kurhut mit weißem = silbernen Kronenkranz).