Natur- und Artenschutz: Gemeinde Mainaschaff

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Natur- und Artenschutz

Strategien zum Schutz heimischer Arten

Ziel und Aufgabe des Naturschutzes ist die Erhaltung der biologisch vielfältigen Landschaft und deren Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den Außenbereich. Nach dem Naturschutzgesetz sind "Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln". Damit greift die Arbeit der Naturschutzbehörde direkt in den Planungs- und Gestaltungsprozess im innerstädtischen Bereich ein.

Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Start der Biotopkartierung im Landkreis Aschaffenburg

Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt der Lebewesen, die dort leben, einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert und wir möchten diese Kostbarkeiten unserer Heimat für künftige Generationen bewahren - gemeinsam mit Ihnen. Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes in der so genannten Biotopkartierung ist die wesentliche Wissensgrundlage dafür.

Ab Ende April dieses Jahres wird im Landkreis Aschaffenburg die Biotopkartierung durchgeführt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden dort von dem beauftragten Büro Faust - Landschaftsarchitekten aus Karlstadt die besonders wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfasst. 

Vor über 30 Jahren wurden die Biotope erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen. Die Ergebnisse stellen wir ab Ende 2027 über unseren UmweltAtlas Bayern zur Verfügung: www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm

Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.

Auf der Grundlage einer Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Naturschutzverbände und Behörden, insbesondere am Landratsamt, eine wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der Natur in ihrer täglichen Arbeit. Die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Michael Stellmach
Telefonnummer: 0821 9071-5086
michael.stellmach(@)lfu.bayern.de

oder an das

Team der Biotopkartierung am LfU
Telefonnummer: 0821 9071-5525
biotopkartierung(@)lfu.bayern.de

Weitere Informationen zur Biotopkartierung erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren". Die Broschüre kann unter diesem Link abgerufen werden.

Oder auf der Homepage des LfU: www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm