Anmeldung zur Mittagsbetreuung: Gemeinde Mainaschaff

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  • Von den Nutzern im Wege der Kommunikation erzeugte Inhalte („user-generated content“)
Ort der Verarbeitung
Schweiz und EU
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Aufbewahrungsdauer der Termine nach Terminende – unbegrenzt Aufbewahrungsdauer der Termine nach Löschung – 30 TageAufbewahrungsdauer der Kontakte nach zuletzt gebuchtem Termin – unbegrenzt Aufbewahrungsdauer Buchungsseite Zugriffe – 30 TageAufbewahrungsdauer E-Mail Versandprotokoll – 30 Tage
Datenempfänger
  • eTermin GmbH
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Anmeldung zur Mittagsbetreuung

Anmeldung und Vertrag zur Mittagsbetreuung 2024/2025

Anmeldung und Vertrag zur Mittagsbetreuung 2023/2024

Anmeldung und Vertrag zur Mittagsbetreuung 2023/2024
Hiermit melde ich/melden wir für das Schuljahr 2024/25 mein/unser Kind zur Mittagsbetreuung verbindlich an.
Angaben zum Kind (bitte pro Kind eine Anmeldung ausfüllen)
Angaben zu den Eltern/Erziehungsberechtigten (Vertragspartner)
Betreuungsdetails
Anwesenheit von Schulschluss bis
Notfallinformation
1. Die Betreuung erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:30 bis 14:00 Uhr. Eine Betreuung kann generell nur stattfinden, wenn mindestens 12 Kinder teilnehmen.

2. Die Anmeldung zur Mittagsbetreuung, sowie die Einhaltung der gebuchten Betreuungszeit ist für das gesamte Schuljahr 2024/25 verbindlich und kann nur zum Ende des Schuljahres (31.07.2025) gekündigt werden. Die Annahme der Anmeldungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche Anzahl von 12 Kindern erreicht wird. Die Angabe der genauen Wochentage muss bis 20.09.2024 erfolgen. Umbuchungen im weiteren Verlauf sind nur in Ausnahmefällen möglich.

3. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass das Mittagsbetreuungspersonal sich mit den Lehrkräften der Schule, im Hinblick auf die Situation des Kindes, mit Informationen austauschen darf.

4. Die Gemeinde Mainaschaff behält sich vor, Foto-/Filmmaterial von Teilnehmern/Teilnehmerinnen für Werbe- bzw. Dokumentationsrechte zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht, bedarf es dem schriftlichen
Widerspruch.

5. Die Gemeinde behält sich den Ausschluss bei Beitragsrückstand vor. Der Ausschluss erfolgt so lange, bis die offenstehenden Beiträge vollständig
beglichen sind.

6. Die Gemeinde behält sich den Ausschluss aus der Betreuung bei Nicht-Beachten der Hausordnung vor.

7. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss für jedes Kind vor Aufnahme in die Einrichtung ein Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz (gemäß §20 Absatz 9 IfSG) vorliegen. Da dieser Nachweis auch der Schule vorgelegt werden muss, erfragt das Betreuungspersonal den Impfstatus vor Eintritt in die Einrichtung bei der Schule. Kinder mit nicht ausreichendem Impfschutz oder fehlender Dokumentation des Impfschutzes dürfen die Mittagsbetreuung nicht betreten.

8. Weiterer Bestandteil dieses Betreuungsvertrages ist die Gebührenregelung in der jeweils gültigen Fassung.
Bankverbindung Ich/wir ermächtige/n die Gemeinde Mainaschaff, Hauptstr. 10 - 12, 63814 Mainaschaff, die monatlichen Elternbeiträge einschließlich evtl. anfallender Umbuchungsgebühren im Rahmen der Mittagsbetreuung an der Ascapha-Grundschule in Mainaschaff mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Mainaschaff auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Der Betreuungsbeitrag ist unbeachtet der Ferienzeit und der tatsächlichen Anwesenheit eines Kindes für 11 Monate des Schuljahres (ausgeschlossen August) zu Beginn des jeweiligen Monats zu entrichten. Eine eventuell erforderliche Anpassung der Beiträge und Pauschalen an die allgemeinen Kostensteigerungen wird 3 Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Der Betreuungsbeitrag wird zum 1. jedes Monats von dem Konto abgebucht.
Ihre getätigten Angaben werden einzig zum Zwecke der Kontaktaufnahme verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.