Ehrenamtskarte
Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Aschaffenburg
Der Freistaat Bayern hat im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 eine bayernweiten Ehrenamtskarte als Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen, ehrenamtlichen Engagements eingeführt. Der Landkreis Aschaffenburg hat sich an der Einführung der Ehrenamtskarte von Beginn an beteiligt und möchte damit allen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.
Im Landkreis Aschaffenburg gibt es zahlreiche Akzeptanzstellen, die Vergünstigungen bieten.
Wer bekommt die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte in Bayern gibt es in zwei Varianten:
Die blaue Ehrenamtskarte und die goldene Ehrenamtskarte.
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre - zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein
- ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Besitz einer Jugendleitercard (Juleica)
- derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
- aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung)
- Einsatzkraft im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
- Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßig aktivem Wehrdienst an mindestens 40 Tagen in den vergangenen zwei Kalenderjahren oder mit ständiger Angehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen zwei Kalenderjahren)
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.
Dabei muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein
- ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz)
- Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßiger Teilnahme am aktiven Wehrdienst in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit 500 Tagen Reservisten-Dienstleistungen in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit ständiger Zugehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen 25 Kalenderjahren)
Für beide Varianten gilt
Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 Euro Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 Euro Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
Wo kann man die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte kann mit dem bayernweiten Formular digital beantragt werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, erhalten die Antragsstellenden eine analoge Scheckkarte oder einen QR-Code. Dieser kann als digitale Karte in der App "Ehrenamtskarte Bayern" hinterlegt werden.
In der App können außerdem alle Akzeptanzstellen in Bayern eingesehen werden. Die analoge Ehrenamtskarte bleibt weiterhin gültig. Die App "Ehrenamtskarte Bayern" kann kostenfrei im Google Play Store und im App Store heruntergeladen werden.
Bei der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Aschaffenburg sind auch Sammelanträge und Einzelanträge als PDF-Dateien oder Ausdrucke erhältlich.