Aktuelles
Grundsteuerreform - neue Bescheide ab 01.01.2025
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte.
Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Jeder Grundstückseigentümer musste die für eine Neuberechnung benötigten Daten anhand einer Grundsteuererklärung dem Finanzamt übermitteln, welche hierauf die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Diese sind Grundlage für jede Gemeinde zur Erhebung ihrer Grundsteuer
(Berechnung: Messbetrag des FA x Hebesatz Gemeinde).
Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen.
Hierzu ergehen ab dem 01.01.2025 an jeden Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Mainaschaff. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch nicht die vollständigen Messbetragszahlen des Finanzamtes vor. Es ist auch davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Daten fehlerbehaftet sein werden. Hierauf lässt sich durch teilweise eklatante Abweichungen in den bereits übermittelten Summen schließen.
Die Gemeinde Mainaschaff ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden.
Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinde ist rechtlich unzulässig.
Änderungen können nur vom Finanzamt durchgeführt werden!
In seiner Sitzung am Dienstag, den 22.10.2024 hat sich der Gemeinderat Mainaschaff ebenfalls mit diesem Thema befasst und beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 310,0 v.H. und Grundsteuer B bei 310,0 v.H. zu belassen und nicht zu ändern.
Wird ein Fehler des Grundsteuermessbescheides von Seiten des Finanzamtes vor dem 01.01.2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerhafte Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer. Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie verschiedene Möglichkeiten für den Antrag einer Neuberechnung Ihres Messbetrages.
Neben dem Finanzamt Aschaffenburg, Telefonnummer: 06021/492-0 haben die Finanzbehörden eine bayerweite Informations-Hotline zur Grundsteuer, Telefonnummer: 089/30700077 - Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr und Di, Mi, Fr: 09:00-13:00 Uhr) eingerichtet.