Ausschreibungen
Vergabe von Bauleistungen der Gemeinde Mainaschaff
Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A der Gemeinde Mainaschaff werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.12.2011 vergeben:
Nationale Ausschreibungen
Freihändige Vergabe
Bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A und der VOL/A freihändig vergeben.
Beschränkte Vergabe
VOB/A
Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:
a) 500.000 Euro im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,
b) 125.000 Euro für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie Landschaftsbau und Straßenausstattung
c) 250.000 Euro für alle übrigen Gewerke
VOL/A
Soweit die VOL/A Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen
Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt in der regionalen Tagespresse „Main-Echo", auf der Internetseite: www.deutsche-evergabe.de, sowie hier auf der Homepage.
Informationen nach § 19 Abs. 5 (ex-ante-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 3 VOB/A (ex-post-Veröffentlichung).
Die Gemeinde informiert fortlaufend auf der Internetseite: www.deutsche-evergabe.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Mainaschaff
- über beabsichtigte beschränkte Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und
- über Zuschlagserteilungen ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Europaweite Ausschreibungen
Die EU-Schwellenwerte betragen ab 01.01.2018 für
a) Bauaufträge: 5,548 Mio. Euro
b) Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 Euro