Hebesätze, Gebühren & Steuern
Grundlagen und Bedeutung für die Gemeinden
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem gewissen Anteil am Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Ohne kommunale Abgaben könnten die Kommunen viele ihrer Aufgaben und Projekte gar nicht finanzieren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung. Die Satzung muss nach dem Gesetz einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Dazu gehören Regelungen hinsichtlich der Schuldner, des die Abgabe begründenden Tatbestands, des Maßstabs (Bemessungsgrundlage) und des Satzes der Abgabe sowie Bestimmungen über die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld. Der Satz der Abgabe wird durch eine Beitrags- beziehungsweise Gebührenkalkulation ermittelt.
Die kommunalen Abgaben lassen sich untergliedern in
- Steuern
- Beiträge
- Gebühren
Soweit vertretbar und geboten sind die Gemeinden gehalten, vorrangig auf Einnahmen aus besonderen Entgelten zurückzugreifen. Steuereinnahmen sind nachrangig.
Übersicht der Gemeinde Mainaschaff - Stand 01.01.2024
Grundsteuer A | 310 v. H. |
Grundsteuer B | 310 v. H. |
Gewerbesteuer | 360 v. H. |
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (PDF-Datei)
Verbrauchsgebühren | |
Wassergebühren/m³ (zzgl. 7 v. H. MwSt.) | 2,73 Euro |
Abwassergebühren/m³ | 2,42 Euro |
Friedhofsgebühren | |
Grabgebühren Alter Friedhof (Jahresgebühr) | |
Reihengräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen) | 41,00 Euro |
pflegefreies Reihengrab (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen) inkl. Zuschlag für Anlage und Pflege (ab Verfügbarkeit) | 231,00 Euro |
Familiengräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 4 Stellen) | 83,00 Euro |
pflegefreies Urnenreihengrab (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen) inkl. Zuschlag für Anlage und Pflege (ab Verfügbarkeit) | 230,00 Euro |
Grabgebühren Rasenfriedhof (Jahresgebühr) | |
Reihengräber für Verstorbene bis zu 6 Jahre (Nutzungsrecht 15 Jahre) | 21,00 Euro |
Reihengräber für Verstorbene über 6 Jahre (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen) | 42,00 Euro |
Familiengräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 4 Stellen) | 84,00 Euro |
Familienwahlgräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 4 Stellen) | 97,00 Euro |
Urnengräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen) | 49,00 Euro |
Grabgebühren für Urnengräber (Jahresgebühr) | |
Urnenkammer (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen) inklusive Zuschlag für Anlage | 49,00 Euro |
Verschlussplatte - einmalig | 150,00 Euro |
Urnen-Baumgräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen) inklusive Zuschlag für Pflege | 47,00 Euro |
Grabplatte - einmalig | 85,00 Euro |
Grabgebühr für ein Sternenkindergrab (Nutzungsrecht 10 Jahre, 1 Stelle) | 0,00 Euro |
Hinzubestattung einer weiteren Urne/Sarges über die Stelle | 18,00 Euro |
Gebühren für Leichenhaus | |
Aufbewahrung pro angefangener Tag | 80,00 Euro |
Durchführung der Beisetzungs-/Trauer-/Aussegnungsfeier | 80,00 Euro |
Falls eine besondere Reinigung oder Desinfektion der Leichenhalle notwendig ist, sind der Gemeinde die dadurch entstehenden Kosten von den Hinterbliebenen zu erstatten. | |
Sonstige Gebühren | |
Gebühr für die Genehmigung für das Ausgraben und Umbetten | |
- bei einer Urne | 24,00 Euro |
- bei einem Sarg | 146,00 Euro |
Die Gebühr für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts | 24,00 Euro |
Die Gebühr für die Zulassung, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführen zu dürfen, beträgt | |
pro Jahr | 84,00 Euro |
pro Fall | 28,00 Euro |
Die Gebühr beträgt für die Erlaubnis zum Aufstellen/zur Veränderung der Größe oder Beschaffenheit eines Grabmals | 48,00 Euro |
Die Gebühr für die Pflege vorzeitig abgeräumter Gräber (Leergrabgebühr) beträgt pro Jahr | 44,00 Euro |
Amtliche Lagepläne | 36,00 Euro |
Baumappen | 7,00 Euro |
Beglaubigung | 5,00 Euro |
Beglaubigung - jede weitere Ausfertigung | 2,50 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis | 55,00 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis (Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft) | 85,00 Euro |
Eheschließung | 55,00 Euro |
Eheschließung (Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft) | 85,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Rathaus Öffnungszeiten | 70,00 Euro |
Nachträgliche Erklärung eines Familiennamens | 30,00 Euro |
Familienstammbuch | 80,00 bis 200,00 Euro |
Fischereischein | auf Anfrage |
Führungszeugnis | 13,00 Euro |
Gartenwasserzähler (Verplombung durch den Bauhof) | 25,00 Euro |
Geburtenregister - beglaubigte Abschrift | 12,00 Euro |
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1. GastG) | 30,00 bis 2.000,00 Euro |
Gewerbezentralregister - Auszug | 13,00 Euro |
Handwerkerparkausweis (erste Ausnahmegenehmigung) | 305,00 Euro |
Handwerkerparkausweis (jede weitere Originalausfertigung) | 161,00 Euro |
Hinweisbeschilderung im Ort | 250,00 Euro |
Melderegister (einfacher Auszug) | 10,00 Euro |
Melderegister (erweiterter Auszug) | 12,00 Euro |
Personalausweis (unter 24 Jahre) | 22,80 Euro |
Personalausweis (über 24 Jahre) | 37,00 Euro |
Personalausweis - vorläufig | 10,00 Euro |
Personalausweis bzw. Reisepass für Kinder | 22,80 Euro bzw. 37,50 Euro |
Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 Euro |
Reisepass (über 24 Jahre) | 70,00 Euro |
Reisepass - Seitenzuschlag (48 statt 32 Seiten) | 22,00 Euro |
Reisepass - Expresszuschlag (innerhalb 3-4 Arbeitstage) | 32,00 Euro |
Sterbefall - jede weitere Beurkundung | 12,00 Euro |
Hundesteuer | 50,00 Euro |
Hundesteuer ermäßigt | 25,00 Euro |
Kampfhund | 615,00 Euro |
Kampfhund mit Wesenstest | 300,00 Euro |