Hebesätze, Gebühren & Steuern: Gemeinde Mainaschaff

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Hebesätze, Gebühren & Steuern

Grundlagen und Bedeutung für die Gemeinden

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem gewissen Anteil am Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Ohne kommunale Abgaben könnten die Kommunen viele ihrer Aufgaben und Projekte gar nicht finanzieren.

Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung. Die Satzung muss nach dem Gesetz einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Dazu gehören Regelungen hinsichtlich der Schuldner, des die Abgabe begründenden Tatbestands, des Maßstabs (Bemessungsgrundlage) und des Satzes der Abgabe sowie Bestimmungen über die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld. Der Satz der Abgabe wird durch eine Beitrags- beziehungsweise Gebührenkalkulation ermittelt.

Die kommunalen Abgaben lassen sich untergliedern in

  • Steuern
  • Beiträge
  • Gebühren

Soweit vertretbar und geboten sind die Gemeinden gehalten, vorrangig auf Einnahmen aus besonderen Entgelten zurückzugreifen. Steuereinnahmen sind nachrangig.

Übersicht der Gemeinde Mainaschaff - Stand 01.01.2024

Hebesätze
Grundsteuer A                                        

310 v. H.

Grundsteuer B    

310 v. H.

Gewerbesteuer

360 v. H.

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (PDF-Datei)

Gebühren
Verbrauchsgebühren 
Wassergebühren/m³ (zzgl. 7 v. H. MwSt.)2,73 Euro        
Abwassergebühren/m³ 2,42 Euro
  
Friedhofsgebühren  
Grabgebühren Alter Friedhof (Jahresgebühr) 
Reihengräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen)  41,00 Euro
pflegefreies Reihengrab (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen)
inkl. Zuschlag für Anlage und Pflege (ab Verfügbarkeit) 
231,00 Euro                  
Familiengräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 4 Stellen)   83,00 Euro
pflegefreies Urnenreihengrab (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen)
inkl. Zuschlag für Anlage und Pflege (ab Verfügbarkeit) 
230,00 Euro
  
Grabgebühren Rasenfriedhof (Jahresgebühr) 
Reihengräber für Verstorbene bis zu 6 Jahre (Nutzungsrecht 15 Jahre)  21,00 Euro
Reihengräber für Verstorbene über 6 Jahre (Nutzungsrecht 20 Jahre, 2 Stellen)  42,00 Euro
Familiengräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 4 Stellen)  84,00 Euro
Familienwahlgräber (Nutzungsrecht 20 Jahre, 4 Stellen)  97,00 Euro
Urnengräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen)  49,00 Euro
  
Grabgebühren für Urnengräber (Jahresgebühr) 
Urnenkammer (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen)
inklusive Zuschlag für Anlage
  49,00 Euro
Verschlussplatte - einmalig150,00 Euro
  
Urnen-Baumgräber (Nutzungsrecht 10 Jahre, 2 Stellen)
inklusive Zuschlag für Pflege
  47,00 Euro
Grabplatte - einmalig  85,00 Euro
  
Grabgebühr für ein Sternenkindergrab (Nutzungsrecht 10 Jahre, 1 Stelle)    0,00 Euro
  
Hinzubestattung einer weiteren Urne/Sarges über die Stelle  18,00 Euro
  
Gebühren für Leichenhaus 
Aufbewahrung pro angefangener Tag  80,00 Euro
Durchführung der Beisetzungs-/Trauer-/Aussegnungsfeier  80,00 Euro
Falls eine besondere Reinigung oder Desinfektion der Leichenhalle notwendig ist,
sind der Gemeinde die dadurch entstehenden Kosten von den Hinterbliebenen zu erstatten.
 
  
Sonstige Gebühren 
Gebühr für die Genehmigung für das Ausgraben und Umbetten  
- bei einer Urne  24,00 Euro
- bei einem Sarg146,00 Euro
  
Die Gebühr für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts   24,00 Euro
  
Die Gebühr für die Zulassung, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführen zu dürfen, beträgt 
pro Jahr  84,00 Euro
pro Fall  28,00 Euro
  
Die Gebühr beträgt für die Erlaubnis zum Aufstellen/zur Veränderung der Größe oder Beschaffenheit eines Grabmals  48,00 Euro
  
Die Gebühr für die Pflege vorzeitig abgeräumter Gräber (Leergrabgebühr) beträgt pro Jahr  44,00 Euro

Satzung der Gemeinde Mainaschaff über die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) (PDF-Datei)

Weitere Gebühren
Amtliche Lagepläne36,00 Euro
Baumappen7,00 Euro
Beglaubigung5,00 Euro
Beglaubigung - jede weitere Ausfertigung2,50 Euro
Ehefähigkeitszeugnis55,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis
(Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft)
85,00 Euro
Eheschließung55,00 Euro
Eheschließung
(Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft)
85,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Rathaus Öffnungszeiten70,00 Euro
Nachträgliche Erklärung eines Familiennamens30,00 Euro
Familienstammbuch80,00 bis 200,00 Euro
Fischereischeinauf Anfrage
Führungszeugnis13,00 Euro
Gartenwasserzähler (Verplombung durch den Bauhof)25,00 Euro
Geburtenregister - beglaubigte Abschrift12,00 Euro
Gestattung eines vorübergehenden
Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1. GastG)
30,00 bis 2.000,00 Euro
Gewerbezentralregister - Auszug13,00 Euro
Handwerkerparkausweis (erste Ausnahmegenehmigung)305,00 Euro
Handwerkerparkausweis (jede weitere Originalausfertigung)161,00 Euro
Hinweisbeschilderung im Ort250,00 Euro
Melderegister (einfacher Auszug)10,00 Euro
Melderegister (erweiterter Auszug)12,00 Euro
Personalausweis (unter 24 Jahre)22,80 Euro
Personalausweis (über 24 Jahre)37,00 Euro
Personalausweis - vorläufig10,00 Euro
Personalausweis bzw. Reisepass für Kinder22,80 Euro bzw. 37,50 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre)37,50 Euro
Reisepass (über 24 Jahre)70,00 Euro
Reisepass - Seitenzuschlag (48 statt 32 Seiten)22,00 Euro
Reisepass - Expresszuschlag (innerhalb 3-4 Arbeitstage)32,00 Euro
Sterbefall - jede weitere Beurkundung12,00 Euro
Steuern
Hundesteuer                                                               50,00 Euro
Hundesteuer ermäßigt   25,00 Euro
Kampfhund615,00 Euro
Kampfhund mit Wesenstest 300,00 Euro