Hebesätze, Gebühren & Steuern
Grundlagen und Bedeutung für die Gemeinden
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem gewissen Anteil am Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Ohne kommunale Abgaben könnten die Kommunen viele ihrer Aufgaben und Projekte gar nicht finanzieren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung. Die Satzung muss nach dem Gesetz einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Dazu gehören Regelungen hinsichtlich der Schuldner, des die Abgabe begründenden Tatbestands, des Maßstabs (Bemessungsgrundlage) und des Satzes der Abgabe sowie Bestimmungen über die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld. Der Satz der Abgabe wird durch eine Beitrags- beziehungsweise Gebührenkalkulation ermittelt.
Die kommunalen Abgaben lassen sich untergliedern in
- Steuern
- Beiträge
- Gebühren
Soweit vertretbar und geboten sind die Gemeinden gehalten, vorrangig auf Einnahmen aus besonderen Entgelten zurückzugreifen. Steuereinnahmen sind nachrangig.
Übersicht der Gemeinde Mainaschaff - Stand 01.01.2024
Grundsteuer A | 310 v. H. |
Grundsteuer B | 310 v. H. |
Gewerbesteuer | 360 v. H. |
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (PDF-Datei)
Verbrauchsgebühren | |
Wassergebühren/m³ (zzgl. 7 v. H. MwSt.) | 2,73 Euro |
Abwassergebühren/m³ | 2,42 Euro |
Friedhofsgebühren | |
Reihengrab (alter Friedhofsteil) | 400,00 Euro |
Familiengrab (alter Friedhofsteil) | 800,00 Euro |
Kinderreihengrab (15 Jahre) | 180,00 Euro |
Reihengrab (20 Jahre) | 520,00 Euro |
Familiengrab (20 Jahre) | 1.020,00 Euro |
Familienwahlgrab (20 Jahre) | 1.160,00 Euro |
Urnengrab (10 Jahre) | 190,00 Euro |
Urnenkammer in Stele (10 Jahre) | 280,00 Euro |
Verschlussplatte für Urnenkammer | 80,00 Euro |
Urnen-Baumgrab (10 Jahre) | 190,00 Euro |
Grabplatte für Urnen-Baumgrab | 70,00 Euro |
Leichenhausbenutzung pro angefangener Tag | 80,00 Euro |
Leichenhausbenutzung am Beisetzungstag | 80,00 Euro |
Amtliche Lagepläne | 36,00 Euro |
Baumappen | 7,00 Euro |
Beglaubigung | 5,00 Euro |
Beglaubigung - jede weitere Ausfertigung | 2,50 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis | 55,00 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis (Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft) | 85,00 Euro |
Eheschließung | 55,00 Euro |
Eheschließung (Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft) | 85,00 Euro |
Eheschließung außerhalb der Rathaus Öffnungszeiten | 70,00 Euro |
Nachträgliche Erklärung eines Familiennamens | 30,00 Euro |
Familienstammbuch | 80,00 bis 200,00 Euro |
Fischereischein | auf Anfrage |
Führungszeugnis | 13,00 Euro |
Gartenwasserzähler (Verplombung durch den Bauhof) | 25,00 Euro |
Geburtenregister - beglaubigte Abschrift | 12,00 Euro |
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1. GastG) | 30,00 bis 2.000,00 Euro |
Gewerbezentralregister - Auszug | 13,00 Euro |
Handwerkerparkausweis (erste Ausnahmegenehmigung) | 305,00 Euro |
Handwerkerparkausweis (jede weitere Originalausfertigung) | 161,00 Euro |
Hinweisbeschilderung im Ort | 250,00 Euro |
Melderegister (einfacher Auszug) | 10,00 Euro |
Melderegister (erweiterter Auszug) | 12,00 Euro |
Personalausweis (unter 24 Jahre) | 22,80 Euro |
Personalausweis (über 24 Jahre) | 37,00 Euro |
Personalausweis - vorläufig | 10,00 Euro |
Personalausweis bzw. Reisepass für Kinder | 22,80 Euro bzw. 37,50 Euro |
Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 Euro |
Reisepass (über 24 Jahre) | 70,00 Euro |
Reisepass - Seitenzuschlag (48 statt 32 Seiten) | 22,00 Euro |
Reisepass - Expresszuschlag (innerhalb 3-4 Arbeitstage) | 32,00 Euro |
Sterbefall - jede weitere Beurkundung | 12,00 Euro |
Hundesteuer | 50,00 Euro |
Hundesteuer ermäßigt | 25,00 Euro |
Kampfhund | 615,00 Euro |
Kampfhund mit Wesenstest | 300,00 Euro |