Hebesätze, Gebühren & Steuern: Gemeinde Mainaschaff

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Hebesätze, Gebühren & Steuern

Grundlagen und Bedeutung für die Gemeinden

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem gewissen Anteil am Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Ohne kommunale Abgaben könnten die Kommunen viele ihrer Aufgaben und Projekte gar nicht finanzieren.

Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung. Die Satzung muss nach dem Gesetz einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Dazu gehören Regelungen hinsichtlich der Schuldner, des die Abgabe begründenden Tatbestands, des Maßstabs (Bemessungsgrundlage) und des Satzes der Abgabe sowie Bestimmungen über die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld. Der Satz der Abgabe wird durch eine Beitrags- beziehungsweise Gebührenkalkulation ermittelt.

Die kommunalen Abgaben lassen sich untergliedern in

  • Steuern
  • Beiträge
  • Gebühren

Soweit vertretbar und geboten sind die Gemeinden gehalten, vorrangig auf Einnahmen aus besonderen Entgelten zurückzugreifen. Steuereinnahmen sind nachrangig.

Übersicht der Gemeinde Mainaschaff - Stand 01.01.2024

Hebesätze
Grundsteuer A                                        

310 v. H.

Grundsteuer B    

310 v. H.

Gewerbesteuer

360 v. H.

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (PDF-Datei)

Gebühren
Verbrauchsgebühren 
Wassergebühren/m³ (zzgl. 7 v. H. MwSt.)2,73 Euro
Abwassergebühren/m³ 2,42 Euro
  
Friedhofsgebühren 
Reihengrab (alter Friedhofsteil)400,00 Euro
Familiengrab (alter Friedhofsteil)800,00 Euro
Kinderreihengrab (15 Jahre)180,00 Euro
Reihengrab (20 Jahre)520,00 Euro
Familiengrab (20 Jahre)1.020,00 Euro
Familienwahlgrab (20 Jahre)1.160,00 Euro
Urnengrab (10 Jahre)190,00 Euro
Urnenkammer in Stele (10 Jahre)280,00 Euro
Verschlussplatte für Urnenkammer80,00 Euro
Urnen-Baumgrab (10 Jahre)190,00 Euro
Grabplatte für Urnen-Baumgrab70,00 Euro
Leichenhausbenutzung pro angefangener Tag80,00 Euro
Leichenhausbenutzung am Beisetzungstag80,00 Euro

Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) (PDF-Datei)

Weitere Gebühren
Amtliche Lagepläne36,00 Euro
Baumappen7,00 Euro
Beglaubigung5,00 Euro
Beglaubigung - jede weitere Ausfertigung2,50 Euro
Ehefähigkeitszeugnis55,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis
(Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft)
85,00 Euro
Eheschließung55,00 Euro
Eheschließung
(Verlobte/r hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft)
85,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Rathaus Öffnungszeiten70,00 Euro
Nachträgliche Erklärung eines Familiennamens30,00 Euro
Familienstammbuch80,00 bis 200,00 Euro
Fischereischeinauf Anfrage
Führungszeugnis13,00 Euro
Gartenwasserzähler (Verplombung durch den Bauhof)25,00 Euro
Geburtenregister - beglaubigte Abschrift12,00 Euro
Gestattung eines vorübergehenden
Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1. GastG)
30,00 bis 2.000,00 Euro
Gewerbezentralregister - Auszug13,00 Euro
Handwerkerparkausweis (erste Ausnahmegenehmigung)305,00 Euro
Handwerkerparkausweis (jede weitere Originalausfertigung)161,00 Euro
Hinweisbeschilderung im Ort250,00 Euro
Melderegister (einfacher Auszug)10,00 Euro
Melderegister (erweiterter Auszug)12,00 Euro
Personalausweis (unter 24 Jahre)22,80 Euro
Personalausweis (über 24 Jahre)37,00 Euro
Personalausweis - vorläufig10,00 Euro
Personalausweis bzw. Reisepass für Kinder22,80 Euro bzw. 37,50 Euro
Reisepass (unter 24 Jahre)37,50 Euro
Reisepass (über 24 Jahre)70,00 Euro
Reisepass - Seitenzuschlag (48 statt 32 Seiten)22,00 Euro
Reisepass - Expresszuschlag (innerhalb 3-4 Arbeitstage)32,00 Euro
Sterbefall - jede weitere Beurkundung12,00 Euro
Steuern
Hundesteuer                                                               50,00 Euro
Hundesteuer ermäßigt   25,00 Euro
Kampfhund615,00 Euro
Kampfhund mit Wesenstest 300,00 Euro