Der Antrag auf eine Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich (3-fach) bei der Gemeinde Mainaschaff einzureichen. Diese legt ihn, mit ihrer Stellungnahme unverzüglich bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Aschaffenburg) vor. Die Gemeinde Mainaschaff kann die Ergänzung oder Berichtigung unvollständiger Bauanträge verlangen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags gemäß Bauvorlagenverordnung - BauVorlV erforderlichen Unterlagen einzureichen. Es kann gestattet werden, daß einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden.
In besonderen Fällen kann zur Beurteilung, wie sich die bauliche Anlage in die Umgebung einfügt, verlangt werden, daß die bauliche Anlage in geeigneter Weise auf dem Grundstück dargestellt wird.
Der Bauherr oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter und der Entwurfsverfasser haben den Bauantrag und die Bauvorlagen zu unterschreiben. Die von den Sachverständigen nach Art. 57 BayBO bearbeiteten Unterlagen müssen von diesen unterschrieben sein. Soweit der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte dem Bauvorhaben zugestimmt hat, ist er verpflichtet, bauaufsichtliche Maßnahmen zu dulden, die aus Nebenbestimmungen der Baugenehmigung herrühren.
Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen.
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