Gemäß den Richtlinien der Gemeinde Mainaschaff kann nur dann ein Zuschuss gewährt werden, wenn ein Zuschussantrag zusammen mit dem Erhebungsbogen und dem Formular "Veranstaltungstermine" bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Gemeinde Mainaschaff eingegangen ist.
Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Mit dem 24-Stunden-Service "Klick Dich ins Rathaus" können der Erhebungsbogen und die Meldung "Veranstaltungstermine" ausgedruckt und ausgefüllt werden.