Vergabe von Bauleistungen der Gemeinde Mainaschaff
Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A der Gemeinde Mainaschaff werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.12.2011 vergeben:
Nationale Ausschreibungen
Freihändige Vergabe:
Bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EURO (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A und der VOL/A freihändig vergeben.
Beschränkte Vergabe:
VOB/A
Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:
a) 500.000 € im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,
b) 125.000 € für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie
Landschaftsbau und Straßenausstattung
c) 250.000 € für alle übrigen Gewerke
VOL/A:
Soweit die VOL/A Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen:
Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt in der regionalen Tagespresse „Main-Echo", auf der Internetseite: www.deutsche-evergabe.de , sowie auf der Homepage der Gemeinde Mainaschaff.
Informationen nach § 19 Abs. 5 (ex-ante-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 3 VOB/A (ex-post-Veröffentlichung).
Die Gemeinde informiert fortlaufend auf der Internetseite: www.deutsche-evergabe.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Mainaschaff
Europaweite Ausschreibungen
Die EU-Schwellenwerte betragen ab 01.01.2018 für
a) Bauaufträge: 5,548 Mio. EURO
b) Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 EURO