Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Zulässig sind
Ausnahmsweise können zugelassen werden
Zum Lageplan Gewerbegebiet Kreuzäcker
Zum Luftbild im BayernAtlas
Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist seit 06.06.2014 bestandskräftig. Die Flächen des Gewerbegebietes (GE) "Kreuzäcker" sind erschlossen.
Derzeit stehen folgende gemeindeeigene Gewerbegrundstücke zum Verkauf zur Verfügung!