Wer im Gebiet der Gemeinde Mainaschaff einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde anzeigen. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat. Zur Kennzeichnung des angezeigten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.
Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt. Die Sachbearbeitung erfolgt in der Kämmerei!
Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde oder eine Steuerermäßigung gewährt werden. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Claudia Rothaug gerne weiter.
Die An- und Abmeldung kann auch im Bürgerbüro oder in der Kämmerei bei Frau Claudia Rothaug vorgenommen werden.
Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.