Neue Parkregelung in den Gewerbegebieten "Kreuzäcker" und "Am Weinberg"
In den Gewerbegebieten "Am Weinberg" und "Kreuzäcker" wurde vom Hauptverwaltungsausschuss die Einführung einer Parkverbotszone beschlossen.
Die Beschilderung für die Parkverbotszone erfolgt jeweils am Beginn bzw. am Ende des Zonenbereichs. Für die Gewerbegebiete gilt, dass innerhalb der Parkverbotszone das Parken nur auf dem Seitenstreifen zulässig ist. Werktags zwischen 6 und 20 Uhr ist das Parken mit Parkscheibe auf maximal 2 Stunden begrenzt.
Nicht zulässig ist deshalb das Parken auf der Fahrbahn. Das Parken auf dem Seitenstreifen ist zwischen 20 und 6 Uhr sowie außerhalb von Werktagen ohne Beschränkung zulässig.
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